ROHS
Zunächst wurde durch die EG-Richtlinie 2002/95/EG, die mit der EG-Richtlinie 2011/65/EU aktualisiert wurde, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Demnach sollen die Substanzen
- Blei
- Quecksilber
- Cadmium
- Chrom (VI)
- Polybromierte Biphenyle (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
in gebrauchsfertigen Artikeln festgesetzte Grenzwerte nicht überschreiten.
In der Schweiz werden diese Stoffe durch die ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) in ihrer Verwendung beschränkt. Auch in Ländern wie Japan, USA, Korea oder China sind ähnliche Verordnungen in Kraft oder in Planung.
Am 31. März 2015 wurden mit der Richtlinie (EU) 2015/863 zusätzlich folgende Stoffe aufgenommen:
- Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Benzylbutylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)