ROHS

Zunächst wurde durch die EG-Richtlinie 2002/95/EG, die mit der EG-Richtlinie 2011/65/EU aktualisiert wurde, die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten geregelt. Demnach sollen die Substanzen

  • Blei
  • Quecksilber
  • Cadmium
  • Chrom (VI)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB)
  • Polybromierte Diphenylether  (PBDE)

in gebrauchsfertigen Artikeln festgesetzte Grenzwerte nicht überschreiten. 

In der Schweiz werden diese Stoffe durch die ChemRRV (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung) in ihrer Verwendung beschränkt.  Auch in Ländern wie Japan, USA, Korea oder China sind ähnliche Verordnungen in Kraft oder in Planung.

Am 31. März 2015 wurden mit der Richtlinie (EU) 2015/863 zusätzlich folgende Stoffe aufgenommen:

  • Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
  • Benzylbutylphthalat (BBP)
  • Dibutylphthalat (DBP)
  • Diisobutylphthalat (DIBP)

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