Go Future Vol. 4

GO FUTURE Gesetze und Vorschriften ILAG-Beschichtungen zeichnen sich schon immer durch ihre innovativen und umweltverträglichen Eigenschaften aus. Eine ständige Untersuchung der Gesamtmigration spielt für uns daher eine sehr grosse und wichtige Rolle. Innerhalb der Europäischen Union gilt die Verordnung 10/2011/EU über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, welche dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Diese Verordnung gilt nur für Gegenstände aus Kunststoff aber nicht für metallische Backformen. Da es auf europäischer Ebene keine spezielle Verordnung für Antihaft- Beschichtungen gibt, hat ILAG trotzdem eine barriere optimierte Beschich- tung für Backformen im Spray- und Coil-Verfahren, ohne jeglichen Einsatz von NMP (N-Methylpyrrolidon) und BPA (Bisphenol A)-haltigen Rohstoffen, entwickelt. Obwohl heute noch nicht gefordert, hält diese Lösung den zukünftigen möglichen strengen Kriterien der EU-Richtlinien stand. Mit dieser Beschichtung sind Sie bereits heute, für das Wohl Ihrer Kunden, einen Schritt voraus. Auf Seite 2 finden Sie nähere Informationen über den Verlauf des Tests, mit dem wir die Einhaltung der Kriterien nachweisen. Unter Beihaltung der bisherigen bekannten Qualitäts- und Leistungsprofile haben wir wieder einmal unter Beweis gestellt, dass ILAG-Produkte die gesetzlichen Anforderungen in Europa bei weitem übertreffen. Ein weiterer grosser Vorteil für Handel und Endverbraucher. …eine weitere innovative Lösung: barriere optimierte Beschichtungen für Spray- und Coil-Applikationen bei Backformen. Wenn Ihre Erwartungen über die heutigen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen…

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