• Kann beim Gebrauch einer Antihaftbeschichtung wirklich auf Fett und Öl verzichtet werden?

    Rein technisch könnte bei PTFE-Beschichtungen auf die Verwendung von Fett und Öl verzichtet werden. Da Öl und Fett allerdings Geschmacksträger sind, empfehlen wir trotzdem, zumindest eine geringe Menge Öl oder Fett beim Braten zu verwenden. Des Weiteren helfen Öle die Überhitzung zu erkennen.

  • Was ist eine Antihaftbeschichtung?

    Eine Antihaftbeschichtung ist grundsätzlich eine funktionelle Beschichtung. Die Funktion beruht darauf, dass Brat- und Backgut mit geringsten Mengen an Speisefetten zubereitet werden können und trotzdem aus dem entsprechenden Objekt entformen.

    Die Beschichtungsgrundlagen für Kochgeschirr sind in der Regel thermoplastische Polymere auf Basis PTFE. Bei Backformen können dies sowohl PTFE- wie auch Silikon-Beschichtungen sein. Es gibt heute aber auch alternative Systeme auf Basis anorganischer Rohstoffe (Keramikbeschichtungen).

  • Welche Arten von Antihaftbeschichtungen gibt es?

    Es gibt verschiedene Arten von Antihaftbeschichtungen und sind je nach Einsatz für Braten und Grillieren oder aber für Backen ausgelegt. Neu hinzugekommen sind die Keramikbeschichtungen, die solche Anwendungen auch abdecken.

  • Auf welchen Untergründen können Antihaftbeschichtungen eingesetzt werden?

    Antihaftbeschichtungen werden in der Regel auf metallischen Untergründen eingesetzt. Je nach Beanspruchung und Qualität kommen verschiedene Trägermetalle zum Einsatz. Weiter spielen auch verschiedene Vorbehandlungen eine Rolle.

    Gängige Untergründe sind: Stahl, aluminisierter Stahl, Aluminium (gedrückt, geschmiedet, Druckguss).

    Aber auch Keramik und Steingut und unter Umständen speziell geeignete Hochtemperaturkunststoffe.

  • Sind Kochgeschirre und Backformen mit ILAG® Antihaftbeschichtungen unbedenklich?

    Ja. Die Antihaftbeschichtungen werden vor der Markteinführung strengen internen Kontrollen unterzogen. Es werden die relevanten Richtlinien der Gesetzgeber beachtet. Die Beschichtungen werden in unabhängigen Prüfinstituten auf ihre Unbedenklichkeit getestet. Diese Tests werden in regelmässigen Abständen wiederholt.

    Zudem können diese Beschichtungssysteme auf einen sicheren und erfolgreichen Einsatz in den letzten 40 Jahren zurückblicken. Es wurden Millionen und Millionen beschichteter Teile im Markt verkauft und sicher angewandt. 

  • Was geschieht, wenn eine Antihaftbeschichtung überhitzt wird?

    Unter hohen Temperaturen beginnt sich die Qualität zu verschlechtern. Die Antihafteigenschaften gehen zurück und es können Farbtonveränderungen auftreten. Diese Effekte beginnen bei einer Belastung von über 250°C aufzutreten. Bei extrem hohen Temperaturen kann auch eine Art Rauch entstehen (> 350 °C).

    Speiseöle und –fette haben aber die Eigenschaft bereits bei viel tieferen Temperaturen (ca. 200°C) Rauch und Gas abzuscheiden.  Diese Gase verhindern, dass die eigentlichen Cracktemperaturen von über 350°C erreicht werden.

    Alle Pfannen tragen auch den Hinweis, dass sie nicht unbeaufsichtigt und ohne Brat- und Backgut auf der Hitzequelle belassen werden sollen.

  • Wie kann ich vorbeugen, dass ein antihaftbeschichtetes Teil nicht überhitzt wird?

    Am Besten werden die beschichteten Antihaftteile bei geringerer und mittlerer Hitze beansprucht. Bei höherer Temperatur (< 250 °C) kann kurzfristig gebraten werden. Bei noch höheren Temperaturen werden die Lebensmittel unansehnlich und verbrennen, wodurch sie ungeniessbar werden.

    Zudem beginnen Speiseöle und –fette bei Temperaturen von über ca. 200 °C  zu rauchen und können als Indikator genommen werden, wann die Hitze zu reduzieren ist. Daher genügen einige Tropfen um als „Warnsignal“ zu wirken.

  • Sind verschluckte Partikel von Antihaftbeschichtungen gesundheitsschädlich?

    Da alle Antihaftbeschichtungen auf ihre Eignung und gesundheitliche Unbedenklichkeit hingeprüft werden, sind auch etwaige Partikel der Beschichtung unbedenklich. Sollten jedoch Partikel verschluckt werden, können diese durch unseren Körper nicht aufgenommen werden und würden unverändert ausgeschieden.

  • Was sind die Vorteile, wenn man Antihaftbeschichtungen der Firma ILAG® auf Kochgeschirr und Backformen einsetzt?

    Zunächst stellt ILAG® sicher, dass alle Stufen im Herstellungsprozess bestmöglich kontrolliert und begleitet werden. Des Weiteren richtet sich ILAG nach den allerneusten Vorschriften und Erkenntnissen um die Beschichtungen optimal und sicher herzustellen und zu verarbeiten. Dadurch resultiert, dass je nach Anwendungszweck die bestmögliche Beschichtung zur Verwendung kommt.

  • Was ist der beste Weg eine Antihaftbeschichtung zu reinigen?

    Heisses Wasser mit Seife und einem Schwamm oder Lappen reichen in den meisten Fällen aus. Bei hartnäckigen Verschmutzungen empfehlen wir, einfach etwas mehr Kraft bzw. Druck anzuwenden. 

  • Kann ich Scheuermittel und Scotch-Pads zur Reinigung verwenden?

    Dadurch, dass ILAG® Beschichtungen eine hervorragende Reinigungsfähigkeit besitzen, reicht das Reinigen mit heissem Wasser und einem weichen Schwamm aus. Bei sehr hartnäckigem Schmutz sollte trotzdem auf Scheuermittel und Scotch-Pads verzichtet werden. Eine Erhöhung des Druckes, oder die Verwendung einer Nylonbürste, wird das Problem lösen.

  • Können Antihaftbeschichtungen im Geschirrspüler gereinigt werden?

    In erster Linie empfehlen wir eine Handreinigung, welche die Langlebigkeit der Beschichtung gewährleistet. Eine gelegentliche Geschirrspülreinigung macht der Beschichtung nichts aus, kann aber bei extensiv Benutzung zu einer Verringerung der Lebensdauer führen.

    Nach einer Geschirrspülreinigung empfehlen wir, die Beschichtungen mit einem in Speiseöl getränkten Haushaltspapier einzureiben.

  • Habe ich Temperaturbeschränkungen zu beachten?

    Ja. Es sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass beschichtetes Kochgeschirr nicht ohne Bratgut (Öl, Fett, Gemüse, Fleisch) auf dem Herd erhitzt wird, da sonst Temperaturbereiche (>250 °C) erreicht werden können, die die Beschichtungen zerstören. Auch beim Backen und Schmoren im Backofen sollte darauf geachtet werden, dass das Backgeschirr nicht >250 °C erhitzt wird. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da die Gebrauchstemperaturen deutlich niedriger sind und die Formen durch die Füllung „gekühlt“ werden.

  • Was ist PFOA?

    Bei PFOA oder auch PFOS handelt es sich um PerFluorOctanSäure. PFOA wird während der Herstellung von PTFE als Hilfsmittel eingesetzt und wird nicht durch ILAG® zugefügt.

  • Sind Antihaftbeschichtungen von ILAG® PFOA frei?

    ILAG® bezieht bereits ausschliesslich PFOA-freie Rohstoffe. Sämtliche unserer Produkte werden weltweit PFOA-frei gemäss EU Verordnung 2017/1000 hergestellt.

  • Woher kommen die Temperaturangaben, die ILAG® für ihre Beschichtungen verwendet?

    Die Temperaturangabe geht zurück auf die LI- Empfehlung des Bundesamtes für Risikobewertung. Dort wird die Temperaturangabe für Backanwendungen 140 °C bzw. 180 °C und für Bratanwendungen 230 °C bzw. 250 °C angegeben.

  • Ist die EU Richtlinie 1935/2004 auch auf die Antihaftbeschichtungen von ILAG® anwendbar?

    Die von der Europäischen Gemeinschaft erlassene Richtlinie 1935/2004 regelt die Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien, d.h. Fertigerzeugnisse, die mit Lebensmittel in Berührung kommen können. Die unverarbeitete Antihaftbeschichtung soll nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen, fällt also nicht direkt unter diese Richtlinie. Aber mit unseren Produkten können Fertigerzeugnisse gemäss der RL 1935/2004 hergestellt werden. Daher verwenden wir nur Rohstoffe, so dass nach derzeitigem Wissenstand bei richtiger  Verarbeitung die Gesundheit des Verbrauchers durch die Antihaftbeschichtung nicht gefährdet wird. Durch unabhängige Untersuchungslabore lassen wir uns dies für unsere auf Referenzmaterial aufgebrachten Antihaftbeschichtungen bestätigen.

  • Was ist im Zusammenhang mit REACH zu beachten?

    REACH ist eine EU-Gesetzgebung zur Erfassung, Bewertung und Autorisierung von Chemikalien. Damit sollen insbesondere Stoffe mit einem hohen negativen Einfluss auf die Umwelt und die Gesundheit der Menschen so gut wie möglich eliminiert werden. Zunächst fällt ILAG® als Unternehmen mit Sitz in der Schweiz nicht unmittelbar in den Geltungsbereich von REACH. Aber als Im- und Exporteur in die EU müssen auch wir die Vorgaben von REACH erfüllen. Wir wählen entsprechend unsere Rohstofflieferanten aus und stellen durch vertragsrechtliche Regelungen mit Unternehmen, die in den Anwendungsbereich von REACH ihren Sitz haben sicher, dass unsere Produkte in Übereinstimmung mit REACH sind.

  • Welche staatlichen Vorgaben gelten überwiegend für Antihaftbeschichtungen im direkten Lebensmittelkontakt?

    Nahezu jedes Land regelt Lebensmittelbedarfsgegenstände. Auf Grund der Vielfalt an Lebensmittelkontaktmaterialien ist die in der EU gültige RL 1935/2004 allgemein gehalten worden. Da bislang nur umfangreiche spezifische Regelungen (EU-Verordnung 10/2011) für Gegenstände aus Kunststoff erlassen wurden, greifen wir auf die in Deutschland durch das BfR herausgegebenen Empfehlungen für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln (insbesondere auf die Empfehlung LI) für die Beurteilung unserer Beschichtungen zurück.

    In den USA ist für die Überwachung aber auch Erlassung von Vorschriften für Lebensmittel die U.S. FDA Behörde zuständig. Im 21CFR wird  festgelegt, welche Stoffe für den Einsatz in Food Contact Materials zulässig sind. 

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